In der Regel findet die ergotherapeutische Behandlung in den Praxisräumen statt (wenn nicht aus medizinischer Sicht ein Hausbesuch verordnet wurde). Manchmal ist es daher sinnvoll, dass die Therapeutin sich außerhalb der Praxis ein Bild der Handlungskompetenz und des Betätigungsverhaltens macht, und z.B.
das Kind zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule beobachtet und mit entsprechenden Betreuungspersonen Rücksprache hält
den Erwachsenen in seinem Umfeld (zu Hause, bei der Arbeit etc.) beobachtet und mit ihm und ggf. Angehörigen Handlungsprobleme im Alltag und Möglichkeiten der Einflussnahme bespricht
Die Beratung zur Integration ins häusliche Umfeld ist keine Behandlung, sondern eine reine Beratungsleistung, die die Umfeldverhältnisse im sozialen Bereich des Patienten mit einbezieht.
Folgende Punkte gelten für gesetzlich Versicherte:
Sie kann nur eingesetzt werden, wenn sich ein Patient/eine Patientin bereits aufgrund einer ergotherapeutischen Maßnahme in Behandlung befindet
Sie kann nicht erbracht werden, wenn die "normale" Behandlung bereits als Hausbesuch durchgeführt wird (denn dann könnte die Beratung innerhalb dieser normalen Behandlung erbracht werden).
Sie kann nur einmal pro Regelfall/Behandlungsfall durchgeführt werden.
Sie kann nur durchgeführt werden, wenn der Arzt informiert ist, muss aber vom Arzt nicht extra verordnet werden. Leistungserbringer können diese eigenständig einsetzen. Es ist jedoch zu beachten, dass auf der Verordnung die Leitsymptomatik "Fähigkeitsstörungen in Bezug auf die Selbstversorgung und Alltagsbewältigung" vermerkt ist.
ist zuzahlungspflichtig (sofern Zuzahlungspflicht besteht; also z.B. bei Kindern nicht)
Für Privatversicherte gilt:
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Krankenkassenverträge mit Privatversicherungen ist es uns nicht möglich, Ihnen Informationen zu einer möglichen Kostenübernahme zu geben. Bitte klären Sie bei Iher Versicherung ab ob diese die Kosten übernehmen würde.